Krankenpflege

Häusliche Krankenpflege

Krankenpflege oder "Behandlungspflege" beinhaltet die Übernahme von medizinischen Leistungen durch unser Pflegepersonal.

Dazu gehören beispielsweise die Erledigung von Injektionen, Verbandswechseln, Blutzuckermessungen, das Legen und Wechseln von Blasenkathetern, die Medikamentengabe und das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen.

Damit unser qualifiziertes Fachpersonal diese Verrichtungen durchführen darf, muss uns eine entsprechende ärztliche Verordnung vorliegen, die wir zur Genehmigung bei der Krankenkasse einreichen. Erst mit deren Zusage werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen, entscheidend dafür sind die gesetzlichen Richtlinien der „Häuslichen Krankenpflege“ nach § 37 SGB V.

Die Behandlungspflege ist eine Leistung der Krankenversicherung nach dem Sozialgesetzbuch V (SGB V).

Hinweis: Häusliche Krankenpflege kann nur durch den Haus- oder Facharzt verordnet werden.

 

Was wir sonst noch für Sie tun können...

Im Krankheitsfall unterstützen wir Sie und Ihre Familie auch gern im Haushalt oder bei der Kinderbetreuung. Die beiden folgenden Leistungen können dafür bei der Krankenkasse auf Antrag gewährt werden, sind jedoch zuzahlungspflichtig.

 

Familienpflege38 Abs.1 SGB V)

Fallen Eltern bzw. der haupterziehende Elternteil krankheitsbedingt aus, so gewährt die Krankenkasse stundenweise „Familienpflege“ nach §38 SGB V, um die Eltern bei der Kinderbetreuung und Haushaltsführung zu unterstützen. Voraussetzung  ist, im Haushalt lebt noch ein Kind, das zum Beginn der Maßnahme noch nicht das 12. Lebensjahr vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

Einige Krankenkassen sehen die Familienhilfe nach ihren Satzungen bis zum 14. Lebensjahr eines Kindes vor.

 

Haushaltshilfe (§38 Abs. 2 SGB V)

Hauswirtschaftliche Hilfen werden unter bestimmten Voraussetzungen gewährt, wenn der Versicherte selbst krankheitsbedingt nicht dazu in der Lage ist und keine weitere Person im Haushalt lebt, die diese Arbeiten übernehmen kann.

Diese Leistung ist gesetzlich als „Kann-Leistung“ definiert und abhängig vom  Leistungskatalog der jeweiligen Krankenkasse.

 

Gern beraten wir Sie zu den verschiedenen Pflegegraden und Leistungen der Pflegekasse. Einen Überblick finden Sie hier:

→ Pflegegrade & Leistungen der Pflegekassen

"Liebe hat kein Alter."

(Blaise Pascal)