Alle aktuellen Leistungen der Pflegekassen im Detail

Hier finden Sie die Leistungen der Pflegekassen für unsere Pflege-Angebote in Abhängigkeit von der Höhe des Pflegegrades.

 

Pflegegeld für häusliche Pflege

   Pflegegrade   

   Leistungen pro Monat in €   

1 Anspruch auf
Beratungsbesuche
2 332
3 573
4 765
5 947

 

Das Pflegegeld kann bezogen werden, wenn Angehörige oder Ehrenamtliche die häusliche Pflege übernehmen. Es kann zudem mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden.

Pflegesachleistungen für häusliche Pflege

   Pflegegrade  

  Leistungen pro Monat in €  

1 -
2 761
3 1.432
4 1.778
5 2.200

 

Ambulante Pflegesachleistungen können für die Hilfe durch einen Pflegedienst in der Häuslichkeit eingesetzt werden. Sie sind mit dem Pflegegeld kombinierbar.

Zusätzliche Betreuungs- & Entlastungsleistungen

   Pflegegrade

   Leistungen pro Monat in €  

1 125
2 125
3 125
4 125
5 125

 

Der Leistungsanspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen für alle Pflegegrade beträgt einheitlich monatlich 125 EUR. In Einzelfällen besteht auch ein Anspruch auf monatlich 208 EUR.

Den Grundbetrag der zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen können sowohl körperlich Pflegebedürftige als auch psychisch erkrankte, geistig behinderte oder demenziell erkrankte Menschen erhalten. Je nach Ausprägung der eingeschränkten Alltagskompetenz kann auch der erhöhte Beitrag gewährt werden.

Wer seinen Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen nicht voll ausschöpft, kann zudem den nicht dafür genutzten Betrag – maximal aber 40 Prozent des hierfür vorgesehenen Leistungsbetrages – für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote verwenden.

Die Leistungen können beispielsweise eingesetzt werden für:

  • Tages- & Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Angebote zur Unterstützung im Alltag (im Sinne des §45a)
  • ambulante Pflegeleistungen (nach §36)
Urlaubs- bzw. Verhinderungspflege

     Pflegegrade       

   maximale Leistungen pro Monat in €   

1

Kein Anspruch, jedoch kann der Entlastungsbetrag von 125€
hierfür eingesetzt werden.

2 - 5

1.612 Euro für bis zu 28 Tage Urlaubspflege

+ bis zu zusätzlich 806 Euro (14 Tage) aus Umwidmung der Kurzzeitpflege

 

Brauchen pflegende Angehörige eine Auszeit von der Pflege oder sind selbst einmal krank, übernimmt die Pflegeversicherung vorübergehend die Kosten für Ersatzpflege. Dies ist zum Beispiel in unseren familiären Pflegehotels möglich.

Die Kosten dafür werden bis zu einer Höhe von 1.612€ von der Pflegekasse übernommen. Zusätzlich können bis zu 50 Prozent, also bis zu 806€, des Leistungsbetrages für Kurzzeitpflege für Urlaubspflege ausgegeben werden.

Tages- & Nachtpflege

     Pflegegrade    

  Leistungen pro Monat in €  

1 -
2 689
3 1.298
4 1.612
5 1.995

 

Unter Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Versorgung) bedeutet die zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer speziell dafür vorgesehenen Pflegeeinrichtung. Sie können unsere Tagespflege-Angebote in Anspruch nehmen, ohne dass Pflegegeld oder Pflegesachleistungen dadurch gekürzt werden.

Kurzzeitpflege

Pflegegrade  

maximale Leistungen pro Monat in €

1 -

2-5

1.774 Euro

 

Die Leistungen der Kurzzeitpflege sind für Pflegebedürftige gedacht, die vorübergehend auf vollstationäre Pflege angewiesen sind, zum Beispiel aufgrund einer Krisensituation bei der häuslichen Pflege oder übergangsweise nach einem Krankenhausaufenthalt. Noch nicht verbrauchte Leistungen von der Urlaubs- bzw. Verhinderungspflege können zusätzlich für die Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Die Kurzzeitpflege kann somit maximal verdoppelt und die Dauer auf 8 Wochen ausgedehnt werden.

Geld für ambulant betreute Wohngruppen

Pflegegrade

Leistungen pro Monat in €

1 - 5 214

 

Pro Bewohner besteht monatlich ein Anspruch auf 214€ Zuschuss für eine Organisationskraft. Bis zu 4 Personen einer WG können einmalig einen Gründungszuschuss von 10.000€ erhalten.

Der Wohngruppenzuschlag entfällt bei gleichzeitiger Nutzung von Tagespflegeangeboten sowie in anbieterverantworteten Wohngemeinschaften.

Geld für Pflegehilfsmittel

Pflegegrade

Leistungen pro Monat in €

1 - 5 40

 

Pflegehilfsmittel sind Geräte und Sachmittel, die bei der häuslichen Pflege gebraucht werden. Sie erleichtern es, die Beschwerden des Pflegebedürftigen zu lindern oder helfen dabei, ihm eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen. Technische Pflegehilfsmittel werden in der Regel zum Teil oder gegen Zuzahlung gestellt. Bis zu 40 Euro können für Verbrauchsprodukte von der Pflegekasse erstattet werden. Dazu gehören z. B. Einmalhandschuhe oder Betteinlagen.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Pflegegrade  

maximaler Zuschuss je Maßnahme
in €

1 - 5

4000

(bis zu 16.000 wenn mehrere Anspruchsberechtigte
zusammen wohnen)

 

Wenn Pflegebedürftige in ihrer Alltagskompetenz dauerhaft erheblich eingeschränkt sind, zu Hause gepflegt und betreut werden, kann es hilfreich sein, das Wohnumfeld barrierefrei zu gestalten und die Bedingungen an den Betreuungsbedürftigen individuell anzupassen. Dafür können bei der Pflegekasse Zuschüsse beantragt werden.

Der Zuschuss wird pro Maßnahme gewährt. Ändert sich zum Beispiel der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen und erfordert neue Veränderungen des Wohnumeldes, so gilt dies als neue Maßnahme.