Formulare und Vorlagen zum Download

Wichtige Vordrucke & Musterschreiben rund um die Pflege

Für den Fall, dass Sie eines Tages Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können, sollten Sie rechtzeitig vorsorgen. Mit den hier bereitgestellten Vollmachten und Verfügungen können sie im Voraus bestimmen, wer für Sie wichtige Entscheidungen treffen darf.

Stellen Sie in gesunden Tagen sicher, dass alles in Ihrem Sinne geschieht!

 

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens stellvertretend für Sie zu handeln, zu entscheiden und Verträge abzuschließen - entweder umfassend oder in abgegrenzten Bereichen. Diese Person kann zum Beispiel der Ehepartner, eines Ihrer Kinder oder ein sehr guter Freund sein. Die Vollmacht gilt nur, wenn Sie die Dinge nicht mehr selbst bewältigen können. Sie können die Vollmacht dem Beauftragten auch jederzeit entziehen oder sie inhaltlich verändern.

 

Betreuungsverfügung

Mit Hilfe der Betreuungsverfügung bestimmen Sie für den Fall der Betreuungsbedürftigkeit eine Person Ihres Vertrauens (Betreuer) oder können Wünsche zur Wahrnehmung der Aufgaben des Betreuers äußern (Ort der Pflege, Art der Versorgung, Geschenke an Angehörige und Freunde). Wichtig ist, dass Sie die Wünsche so genau wie möglich formulieren.
Anders als bei der Vorsorgevollmacht wird die Betreuungsverfügung vom Betreuungsgericht kontrolliert. Schließt der Betroffene zum Beispiel eine gewisse Person als Betreuer aus, so hat das Betreuungsgericht darauf Rücksicht zu nehmen.

 

Textbausteine Patientenverfügung (PDF)

Textbausteine Patientenverfügung (Textdatei)

In den verlinkten Dokumenten finden Sie Textbausteine zum Verfassen einer Patientenverfügung. Weitere Erläuterungen dazu finden Sie in der Broschüre "Patientenverfügung" vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

In der Patientenverfügung wird geregelt, welche ärztlichen Maßnahmen Sie zu Ihrer medizinischen Versorgung wünschen und welche Sie ablehnen. So üben Sie vorab Ihr Selbstbestimmungsrecht für den Fall aus, dass Sie bei einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall Ihren Willen nicht mehr äußern können. Bis zu dem Moment behalten Sie freilich das Recht, Ihre Verfügung jederzeit ganz oder in Teilen zu ändern.

(Die angebotenen Formulare/Muster wurden vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erstellt und bereitgestellt. Wir sind nicht Urheber dieser Vorlagen und haben diese hier lediglich für Sie gesammelt und verlinkt.)

"Das Glück liegt nicht in den Dingen,
sondern in den Menschen."

(Aus Deutschland)