Alle aktuellen Leistungen der Pflegekassen im Detail
Hier finden Sie die Leistungen der Pflegekassen für die von uns angebotenen Leistungen in Abhängigkeit von der Höhe des Pflegegrades.
Pflegegrade |
Leistungen pro Monat in € |
---|---|
1 | Anspruch auf Beratungsbesuche |
2 | 316 |
3 | 545 |
4 | 728 |
5 | 901 |

Das Pflegegeld kann bezogen werden, wenn Angehörige oder Ehrenamtliche die häusliche Pflege übernehmen. Es kann zudem mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden.
Pflegegrade |
Leistungen pro Monat in € |
---|---|
1 | - |
2 | 689 |
3 | 1.298 |
4 | 1.612 |
5 | 1.995 |

Ambulante Pflegesachleistungen können für die Hilfe durch einen Pflegedienst in der Häuslichkeit eingesetzt werden. Sie sind mit dem Pflegegeld kombinierbar.
Pflegegrade |
Leistungen pro Monat in € |
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1 | 125 |
2 | 125 |
3 | 125 |
4 | 125 |
5 | 125 |

Der Leistungsanspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen für alle Pflegegrade beträgt einheitlich monatlich 125 EUR. In Einzelfällen besteht auch ein Anspruch auf monatlich 208 EUR.
Den Grundbetrag der zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen können sowohl körperlich Pflegebedürftige als auch psychisch erkrankte, geistig behinderte oder demenziell erkrankte Menschen erhalten. Je nach Ausprägung der eingeschränkten Alltagskompetenz kann auch der erhöhte Beitrag gewährt werden.
Wer seinen Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen nicht voll ausschöpft, kann zudem den nicht dafür genutzten Betrag – maximal aber 40 Prozent des hierfür vorgesehenen Leistungsbetrages – für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote verwenden.
Die Leistungen können beispielsweise eingesetzt werden für:
- Tages- & Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- Angebote zur Unterstützung im Alltag (im Sinne des §45a)
- ambulante Pflegeleistungen (nach §36)
Pflegegrade |
maximale Leistungen pro Monat in € |
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1 |
Kein Anspruch, jedoch kann der Entlastungsbetrag von 125€ |
2 - 5 |
1.612 Euro für bis zu 28 Tage Urlaubspflege + bis zu zusätzlich 806 Euro (14 Tage) aus Umwidmung der Kurzzeitpflege |

Brauchen pflegende Angehörige eine Auzeit von der Pflege oder sind selbst einmal krank, übernimt die Pflegeversicherung vorübergehend die Kosten für Ersatzpflege. Dies ist zum Beispiel in unseren familiären Pflegehotels möglich.
Alle pflegebedürftigen Menschen mit einem Pflegegrad haben Anspruch auf bis zu 6 Wochen Urlaubspflege im Jahr. Die Kosten dafür werden bis zu einer Höhe von 1.612€ von der Pflegekasse übernommen. Zusätzlich können bis zu 50 Prozent, also bis zu 806€, des Leistungsbetrages für Kurzzeitpflege für Urlaubspflege ausgegeben werden.
Pflegegrade |
Leistungen pro Monat in € |
---|---|
1 | - |
2 | 689 |
3 | 1.298 |
4 | 1.612 |
5 | 1.995 |

Unter Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Versorgung) bedeutet die zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer speziell dafür vorgesehenen Pflegeeinrichtung. Sie können unsere Tagespflege-Angebote in Anspruch nehmen, ohne dass Pflegegeld oder Pflegesachleistungen dadurch gekürzt werden.
Pflegegrade |
Leistungen pro Monat in € |
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1 - 5 | 214 |

Pro Bewohner besteht monatlich ein Anspruch auf 214€ Zuschuss für eine Organisationskraft. Bis zu 4 Personen einer WG können einmalig einen Gründungszuschuss von 10.000€ erhalten.
Der Wohngruppenzuschlag entfällt bei gleichzeitiger Nutzung von Tagespflegeangeboten sowie in anbieterverantworteten Wohngemeinschaften.
Pflegegrade |
Leistungen pro Monat in € |
---|---|
1 - 5 | 40 |

Pflegehilfsmittel sind Geräte und Sachmittel, die bei der häuslichen Pflege gebraucht werden. Sie erleichtern es, die Beschwerden des Pflegebedürftigen zu lindern oder helfen dabei, ihm eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen. Technische Pflegehilfsmittel werden in der Regel zum Teil oder gegen Zuzahlung gestellt. Bis zu 40 Euro können für Verbrauchsprodukte von der Pflegekasse erstattet werden. Dazu gehören z. B. Einmalhandschuhe oder Betteinlagen.
Pflegegrade |
maximaler Zuschuss je Maßnahme |
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1 - 5 |
4000 (bis zu 16.000 wenn mehrere Anspruchsberechtigte |

Wenn Pflegebedürftige in ihrer Alltagskompetenz dauerhaft erheblich eingeschränkt sind, zu Hause gepflegt und betreut werden, kann es hilfreich sein, das Wohnumfeld barrierefrei zu gestalten und die Bedingungen an den Betreuungsbedürftigen individuell anzupassen. Dafür können bei der Pflegekasse Zuschüsse beantragt werden.
Der Zuschuss wird pro Maßnahme gewährt. Ändert sich zum Beispiel der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen und erfordert neue Veränderungen des Wohnumeldes, so gilt dies als neue Maßnahme.