Was ändert sich für die Pflege?

von Redaktion Diakonie

„Ampel“ einigte sich auf Koalitionsvertrag

Vor der letzten Bundestagswahl gab es für den Pflegebereich von verschiedenen Parteien unzählige Wahlversprechungen. Wie der neue Koalitionsvertrag zeigt, können nicht alle umgesetzt werden. Beim genaueren Hinschauen sieht man in allen Wahlprogrammen nur wenig Verbesserungen für den gesamten Pflegebereich. Die Themen der verschiedenen Parteien gehen auf den schon lange bekannten Fachkräftemangel ein und wie man diesem entgegenwirken kann. Weitere Themen sind der Personalschlüssel in den Einrichtungen der Pflege. Die „Lösung“ hierfür soll eine bessere, unbürokratische Willkommenskultur für ausländische Pflegefachkräfte und die Erhöhung der Löhne in der Pflege sein. Auch neue Wohn- und Betreuungsformen, Mehrgenerationenhäuser und Unterstützung der familiären Pflege stehen hier auf dem Plan der Wahlprogramme. Die Aufwertung und Stärkung des Pflegeberufs soll durch verlässliche Dienstpläne und mehr Zeit für die Patienten erzielt werden. Das soll durch digitale Technik geschehen. Was die Vergütung und den Personalmangel in der Pflege betrifft, gibt es kaum neue Ideen. Ausländische Pflegekräfte und Roboter werden den Personalbedarf kaum ausgleichen. Auch die Zeitarbeit, die im Pflegebereich eine immer größere Rolle spielt, soll erhalten bleiben. Den steigenden Finanzbedarf soll der Pflegevorsorgefonds des Bundes decken. Doch auch dieser speist sich letztlich aus den Pflegeversicherungsbeiträgen der Bürger. Diese müssen darauf hoffen, dass ihre Beiträge und ihre Rente für die Pflegekosten sowie die Eigenanteile ausreichen.


Was wird sich mit der vor der Wahl verabschiedeten Pflegereform ändern?

Im Juni 2021 hat der Bundestag eine neue Pflege-reform beschlossen. Erste Regelungen sind bereits in Kraft getreten. Die meisten folgen zum 1. Januar 2022. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Pflegekräfte nach Tarif bezahlt werden sollen, ohne die Pflegebedürftigen dabei finanziell zu überlasten. Das ist ein zentraler Punkt der Pflegereform.


Tariflohn für Pflegekräfte
Ab dem 1. September 2022 werden entsprechend nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif oder kirchenarbeitsrechtlichen Regelungen bezahlen oder mindestens in Höhe eines Tarifvertrags oder einer kirchenarbeitsrechtlichen Regelung entlohnen. Die Bezahlung nach Tarif wird vollständig refinanziert. Um prüfen zu können, ob die in den Pflegesatzvereinbarungen angegebenen Löhne auch tatsächlich bezahlt werden, erhalten Pflegekassen erweiterte Nachweisrechte. Berechnungen zufolge sind durch die geplante Regelung Lohnsteigerungen von bis zu 300 Euro im Monat möglich. Laut Schätzungen des Bundesarbeitsministeriums werden derzeit rund die Hälfte der 1,2 Millionen Altenpflegekräfte in Deutschland nach Tarif bezahlt. Hierzu kommen die Pflegekräfte, die bei den kirchlichen Wohlfahrtsverbänden Caritas und Diakonie beschäftigt sind und nach einem kircheneigenen Tarif bezahlt werden. Dieser liegt oft höher als die übrigen Tarifverträge.


Zuschläge zu Pflegekosten

Pflegebedürftige sollen von steigenden Zuzahlungen entlastet werden. Dafür bekommen sie Zuschläge von der Pflegeversicherung. Der Eigenanteil für Pflege im Heim sollte auf maximal 700 Euro begrenzt werden. Jetzt ist vorgesehen, dass die Pflegekasse im ersten Jahr 5 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils trägt, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und danach 70 Prozent. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums bedeutet das nach mehr als 24 Monaten Pflege durchschnittlich eine Entlastung der Heimbewohner von rund 410 Euro im Monat, nach mehr als 36 Monaten Pflege um rund 638 Euro im Monat. Diese Neuregelung wird bemängelt, weil sie Kostensteigerungen nicht verhindert und nur einem Teil der Pflegeheimbewohner zugute kommt. Die durchschnittliche Verweildauer im Heim liegt bei ungefähr einem Jahr.
In der ambulanten Pflege sollen die Leistungsbeträge um fünf Prozent erhöht werden, um auch dort den steigenden Vergütungen Rechnung zu tragen. Kurzzeitpflegebetrag und Pflegesachleistungen werden angehoben.

Die neue Pflegereform sieht finanzielle Entlastungen für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 vor, die in den eigenen vier Wänden durch einen Pflegedienst versorgt werden. Ab dem 1. Januar 2022 werden die Beträge für Pflegesachleistungen und Kurzzeitpflege um 5 Prozent erhöht:

Pflegegrad 2    724 Euro statt bisher 689 Euro
Pflegegrad 3  1363 Euro statt bisher 1298 Euro
Pflegegrad 4  1693 Euro statt bisher 1612 Euro
Pflegegrad 5  2095 Euro statt bisher 1995 Euro

Die Leistungen der Kurzzeitpflege steigen um 10 Prozent. Die Beträge für das Pflegegeld werden nicht angehoben.


Geld vom Bund für die Pflegeversicherung
Zur Gegenfinanzierung will der Bund ab 2022 jährlich eine Milliarde Euro an die Pflegeversicherung zahlen. Außerdem soll der Zuschlag für Kinderlose beim Pflegebeitrag um 0,1 Prozentpunkte angehoben werden.
Damit steigt der Beitrag für sie von 3,3 auf 3,4 Prozent des Bruttolohns. Die Pflegekassen erhalten mit dieser Regelung jährlich 400 Millionen Euro zusätzlich.


Pflegefachkräfte sollen mehr entscheiden

Pflegekräfte sollen zukünftig bei der Auswahl der richtigen Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel mehr mitentscheiden können.


Ausbau der Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege soll deutlich ausgebaut werden. Dafür wird auch der Leistungsbeitrag der Pflegeversicherung um zehn Prozent angehoben. Zudem soll ein neuer Anspruch auf eine bis zu zehntägige Übergangspflege eingeführt werden.


Neue Regeln beim Personalbedarf

In der stationären Altenpflege soll ein einheitliches Personalbemessungsverfahren eingeführt werden. Ab 1. Juli 2023 sollen bundeseinheitliche Personalanhaltszahlen vorgegeben werden, die weitere Einstellungen zusätzlicher Pflegekräfte ermöglichen.


Erstattungsansprüche nach dem Versterben

des Pflegebedürftigen Erstattungsansprüche gegenüber der Pflegeversicherung können unter bestimmten Bedingungen auch noch nach dem Tod einer pflegebedürftigen Person geltend gemacht werden.

 

Aus dem Koalitionsvertrag:

Was hat sich die Bundesregierung vorgenommen?

  • Personalbemessungsverfahren wie der PPR 2.0 (Pflegepersonal-Regelung) einzuführen
  • Community Health Nurse (Gemeindeschwestern und Gesundheitslotsen im ländlichen Raum)
  • Weiterentwicklung der Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege
  • ein Bonus für Pflegekräfte in Höhe von einer Milliarde Euro, Anhebung der Steuerfreiheit
    auf 3.000 Euro (umgerechnet sind das pro Pflegekraftmca. 840 Euro)
  • bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne
  • Abschaffung der geteilten Dienste, steuerfreie Auszahlung von Zuschlägen
  • Voranbringen der Digitalisierung im Gesundheitswesen
  • Anerkennung von Berufsabschlüssen von Pflegekräften aus dem Ausland

Die Ampel-Koalition sieht in meinen Augen nur eine „halbherzige“ Pflegereform vor. Das ist nicht überraschend. Der Nutzen für Pflegebedürftige dürfte sich auch in Grenzen halten. Die Koalition verspricht für die Pflege viel: "Alle Menschen in Deutschland sollen gut versorgt und gepflegt werden - in der Stadt und auf dem Land", heißt es in dem Koalitionsvertrag. Hier gibt es - wie schon im Wahlkampf - viele Versprechen von höheren Löhnen in der Pflege, bis hin zu besseren Arbeitsbedingungen. Vieles liest sich recht gut, aber der große Wurf für die Pflege ist es nicht. Das Pflegesystem wird nicht grundlegend reformiert. Wünschenswert wäre es dennoch, dass die Punkte im Vertrag umgesetzt werden und der kontinuierliche Verbesserungsprozess seinen Lauf nehmen kann. Das Ziel der Politik muss es sein, den Pflegeberuf insgesamt attraktiver zu machen. Ob dieses gelingt, wird die Zukunft zeigen.

 

Manuela Reinhardt
(Qualitätsbeauftragte)

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