Geld für einen kleinen „Freundschaftsdienst“?
von Redaktion Diakonie
Seit kurzem können Pflegebedürftige den Entlastungsbetrag für die Finanzierung eines Nachbarschaftshelfers einsetzen. Ob dies den Bedürfnissen von Menschen mit Pflegebedarf und ihren Angehörigen gerecht wird, wirft noch Fragen auf...
Wer pflegebedürftig ist, braucht Zuwendung, Unterstützung im Alltag und fachgerechte Versorgung. Viele ältere Menschen wünschen sich auch darüber hinaus jemanden, der zuhört, gemeinsam mit ihnen die Freizeit gestaltet oder einfach nur für sie da ist.
Die meisten von ihnen werden durch Angehörige gepflegt und begleitet. Aber auch betroffene Familienmitglieder wünschen sich Entlastung und Unterstützung bei den dauerhaften und kräftezehrenden Pflegeaufgaben.
Ein wenig zusätzliche Betreuung und Entlastung ist seit 2017 durch den so genannten Entlastungsbetrag (§45b SGBXI) möglich. Pflegebedürftige können ab Pflegegrad 1 zusätzliche Betreuungsangebote und Hilfen für den Alltag vom Pflegedienst im Umfang von 125€ monatlich in Anspruch nehmen.
Seit dem 3. September diesen Jahres ist es für Pflegebedürftige in Mecklenburg-Vorpommern nun außerdem möglich, diesen Entlastungsbetrag für die Unterstützung durch einen Nachbarschaftshelfer einzusetzen. Dieser kann den Pflegebedürftigen zum Beispiel zum Arzt, bei Behördengängen oder Spaziergängen begleiten. Auch beim Einkauf, im Haushalt und der Freizeitgestaltung kann der Nachbarschaftshelfer mit anpacken.
Dabei gilt die Bedingung, dass der Helfer maximal zwei Pflegebedürftige mit insgesamt höchstens 25 Stunden im Monat unterstützen kann. Er darf mit diesen allerdings nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein, sollte aber in dessen Wohnumfeld leben.
Hilfe vom Nachbarn und somit Entlastung für die Angehörigen – klingt das nicht erst einmal nach einer Verbesserung? Was in jedem Fall bleibt, sind die bürokratischen Hürden bei der Beantragung der Kassenleistung. Und einen geeigneten Helfer muss man dennoch finden, wenn man nicht sowieso schon einen lieben Nachbarn hat, der auch ohne monetäre Gegenleistung ab und zu mal die Einkäufe mit nach oben trägt oder das Haustier mitversorgt. Wäre es nicht schöner, wenn wir mehr fachgerechte Betreuung für unsere Schützlinge hätten, ohne dass die Verantwortung immer mehr in das Umfeld des Pflegebedürftigen verlagert wird? Und freundschaftliche Nachbarschaftshilfe, die freiwillig und von Herzen kommt, ist doch mit Geld sowieso gar nicht aufzuwiegen.
Bekommen unsere pflegebedürftigen Familienmitglieder aber nun die angemessene Betreuung und Aufmerksamkeit, die wir uns für sie wünschen?
Um mit der Pflegekasse abrechnen zu können, muss der Nachbarschaftshelfer laut Gesetz zwar einen achtstündigen Grundkurs absolvieren und bei den Verbänden der Pflege- und Krankenkassen registriert sein. Allerdings gibt es zu den genauen Inhalten der Schulung sowie zur Qualitätssicherung des Angebots bisher nur wenig Informationsmaterial für Betroffene und Interessenten. Diese müssen sich zur Beratung und Vermittlung der Nachbarschaftshilfe direkt an die Pflegestützpunkte wenden.
Es bleibt also die Frage offen, wie der richtige und fachgerechte Umgang der Helfer mit den Pflegebedürftigen langfristig sichergestellt werden soll.
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(Kurt Tucholsky)